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Der neue BARMER-Vertrag – Ihre Vorteile

Mit dem neuen Vertrag zwischen der BARMER und den Hörakustikern gibt es ab dem 01.10.2025 eine wichtige Verbesserung für Sie:

Normale Folgeversorgungen sind jetzt wieder nach 6 Jahren möglich.

Das bedeutet: Wenn Ihre aktuellen Hörgeräte in die Jahre gekommen sind oder Ihr Hörvermögen sich verändert hat, können Sie nach Ablauf von 6 Jahren ganz regulär mit neuen Hörgeräten versorgen lassen – ohne komplizierte Sonderregellungen.

Ihre Vorteile:

  • einfache, transparente Abläufe bei der Folgeversorgung
  • erneute individuelle Anpassung und Beratung durch Ihren Hörakustiker
  • volle Kostenübernahme im Rahmen der Regelversorgung durch die BARMER
  • Anspruch auf moderne, leistungsfähige Hörgeräte nach 6 Jahren

So bleibt sichergestellt, dass Sie langfristig gut hören – mit der neusten Technik und einer Versorgung, die sich an Ihren aktuellen Bedürfnissen orientiert.