Mit dem neuen Vertrag zwischen der BARMER und den Hörakustikern gibt es ab dem 01.10.2025 eine wichtige Verbesserung für Sie:
Normale Folgeversorgungen sind jetzt wieder nach 6 Jahren möglich.
Das bedeutet: Wenn Ihre aktuellen Hörgeräte in die Jahre gekommen sind oder Ihr Hörvermögen sich verändert hat, können Sie nach Ablauf von 6 Jahren ganz regulär mit neuen Hörgeräten versorgen lassen – ohne komplizierte Sonderregellungen.
Ihre Vorteile:
- einfache, transparente Abläufe bei der Folgeversorgung
- erneute individuelle Anpassung und Beratung durch Ihren Hörakustiker
- volle Kostenübernahme im Rahmen der Regelversorgung durch die BARMER
- Anspruch auf moderne, leistungsfähige Hörgeräte nach 6 Jahren
So bleibt sichergestellt, dass Sie langfristig gut hören – mit der neusten Technik und einer Versorgung, die sich an Ihren aktuellen Bedürfnissen orientiert.



